Reha-Anträge

Antragstellung leicht gemacht

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung sind:
A) Der begründete Rehabedarf (wird von Ihrem Arzt im Antrag formuliert)
B) Die Rehafähigkeit (Patient ist gesundheitlich in der Lage, eine Reha anzutreten)
C) Eine günstige Rehabilitationsprognose (Maßnahme hat Erfolgsaussichten)

In 3 Schritten zum Reha-Antrag:

1. Wer ist der Kostenträger?

  • Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern)
  • Krankenkasse (bei Schülern, Rentnern und Angehörigen)
  • Privatpatienten auf Rezept

2. Welche Formulare sind auszufüllen?

(Wir helfen Ihnen gerne! Servicetelefon: 0761 218 63-20)

Bei der ambulanten Rehabilitation

Rentenversicherung als Kostenträger:

Krankenkasse als Kostenträger:

  • Patient und Arzt gemeinsam das Formular 61 (B,C,D)
    Formulare bei der jeweiligen Krankenkasse beantragen!

Privatpatienten:

  • Arzt stellt ein Rezept aus. Patient erhält von der Rehaklinik einen Kostenvoranschlag und reicht Rezept und Kostenvoranschlag bei seiner Krankenkasse ein.

Bei der Betrieblichen Prävention/Gesundheitsvorsorge

Rentenversicherung als Kostenträger:

3. Wer unterstützt mich dabei?

Ihr Arzt (Hausarzt/Orthopäde) und wir, die REGIO RehaTagesklinik!
Rufen Sie uns an, gerne vereinbaren wir mit Ihnen zeitnah einen Termin zum Ausfüllen der Antragsformulare.
Sie erreichen uns täglich von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter 0761 218 63-20.
Anschließend braucht Ihr Arzt den Antrag nur noch zu unterschreiben und bei dem Kostenträger einzureichen.

Wissenswertes zur Antragsstellung:

Sind sie gesundheitlich angeschlagen und fühlen sich nicht mehr voll leistungsfähig?
Egal wie jung oder alt Sie sind, grundsätzlich hat jeder Betroffene das Recht auf eine medizinische Rehabilitation.
Generell dürfen Sie sich bei der Antragstellung zwischen einer wohnortnahen ambulanten oder einer stationären Reha entscheiden.

Möchten Sie Ihr familiäres Umfeld nicht verlassen und sind mobil genug, um die tägliche An- und Abreise zur ambulanten Klinik zu bewältigen? Dann ist eine ambulante Reha genau das Richtige für Sie!

Oder brauchen Sie Hilfe bei der Bewältigung des Alltags und fühlen sich zuhause überfordert? Dann sollten Sie lieber eine stationäre Reha in Erwägung ziehen.

Ebenso steht es Ihnen zu, im Antrag Ihre Wunschklinik anzugeben (sog. „Wunsch und Wahlrecht“). Eine formlose Begründung Ihrer Wahl (medizinische Eignung, Wohnortnähe, Erreichbarkeit, persönliche Empfehlung) reicht in der Regel aus. Wunsch und Wahlrecht Anlage zu G0110
Sollte dieser Wunsch in der Genehmigung nicht berücksichtigt worden sein, haben Sie die Möglichkeit, beim Kostenträger Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

Falls Ihr Reha-Antrag abgelehnt wird, wenden Sie sich bitte umgehend an den Arzt Ihres Vertrauens oder direkt an uns, die REGIO-RehaTagesklinik. Wird der Ablehnung innerhalb eines Monats mit einem begründeten Widerspruch entgegen getreten, kann im zweiten Anlauf oft doch noch eine Reha-Genehmigung erzielt werden.