Sozialberatung / Reha-Beratung

Die Aufgabe der Sozial- und Reha-Beratung ist es, bei persönlichen, sozialen und beruflichen Problemen des Patienten, die im Zusammenhang mit Krankheit, Unfall oder Behinderung stehen, umfassend zu beraten. Dabei werden die Auswirkungen dieser Probleme auf das Leben des Patienten und das seiner Bezugspersonen aufgegriffen, um gemeinsam eine angemessene Lösung zu erarbeiten.

Die Arbeitsweise der Sozial- und Reha-Beratung orientiert sich an einem ganzheitlichen Ansatz, und im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe werden die eigenen Ressourcen der Patienten erschlossen.

In der Ambulanten Rehabilitation ergeben sich zwei Beratungsschwerpunkte:

Soziale Beratung

  • Vermittlung ambulanter sozialer Dienste bzw. anderer sozialer Einrichtungen/ Institutionen (z. B. mobile Hilfsdienste, Haushaltshilfen, Schuldnerberatung)
  • Beratung und Durchsetzung von Leistungen der verschiedenen Kostenträger
  • Rentenrecht / Schwerbehindertenrecht

Berufliche Rehabilitation

  • Stufenweise Wiedereingliederung
  • Erhaltung und Sicherung des Arbeitsplatzes durch Entlastungen und Hilfsmittel
  • Innerbetriebliche Klärung (z. B. Umsetzung)
  • Weiterführende Maßnahmen (z. B. Fortbildung, Umschulung)

Die Beratung erfolgt unter anderem aufgrund der Erhebung einer Sozial- und Berufsanamnese und der Entwicklung eines beruflichen Wiedereingliederungsplanes auf der Basis der medizinischen Beurteilung. Die Einleitung aller notwendigen Maßnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Rehaberatern der Kostenträger, den Arbeitgebern, den Betriebsärzten usw.