Grundlagen der ambulanten Rehabilitation

Aufgabe der Akutmedizin ist es, aufgetretene Krankheiten oder Verletzungen bis zu ihrer Ausheilung zu behandeln. Etwa 10% der akuten Gesundheitsstörungen heilen jedoch nicht vollständig aus, sondern hinterlassen eine Einschränkung oder nehmen einen chronischen Verlauf.

Hier setzt die Aufgabe der Rehabilitationsmedizin ein, die man als Wissenschaft der Krankheitsfolgeschäden bezeichnen kann. Nun steht nicht mehr die Krankheit, sondern die Funktionsfähigkeit aller Organsysteme im Blickpunkt. Gesundheit wird in der Rehabilitation deshalb als harmonisches Zusammenwirken der bio-psycho-sozialen Komponenten des Menschen gesehen.

Grundlegende Aspekte der Rehabilitation sind somit neben den Organstrukturen die Körperfunktionen mit ihren Aktivitäten im täglichen Leben und die Teilhabe am sozialen Leben.

Beeinflussende Umfeldfaktoren sollten berücksichtigt werden. Sind diese in Ordnung, ist die ambulante, wohnortnahe Rehabilitation einer stationären Rehabilitation vorzuziehen.

Hauptvorteile der ambulant durchgeführten Rehabilitationsbehandlung

Die Hauptvorteile einer ambulanten Durchführung liegen darin, dass das familiäre und berufliche Umfeld nicht verlassen werden muss und eine enge Zusammenarbeit mit den verordnenden Ärzten (Hausarzt, Facharzt oder Klinik) möglich ist.

Die Krankenversicherungen haben daher 1994 (später auch die Rentenversicherungen) in ganz Deutschland die Ambulante Rehabilitation eingeführt.
Das ganzheitliche Konzept beinhaltet Maßnahmen der Physiotherapie, Physikalischen Therapie, Sporttherapie, Ergotherapie, Psychotherapie sowie Ernährungsberatung und wird ggf. mit Sozialmedizinischen Maßnahmen (Sozialberatung, Arbeitsplatzberatung, etc) verknüpft.

So verfolgt die Rehabilitation das Ziel, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit bestmöglich wiederherzustellen, um eine optimale Wiedereingliederung in Familie, Gesellschaft und Beruf zu ermöglichen. Dabei ist zwingend erforderlich, dass der Patient eigenverantwortlich und aktiv an der Rehabilitation teilnimmt. Therapieziele und Behandlungspläne orientieren sich an seinen Fähigkeiten und werden mit ihm abgestimmt.

Die Behandlung erfolgt an 3 bis 5 Tagen pro Woche und umfasst eine tägliche Behandlungszeit zwischen 2 bis 6 Stunden. Behandlungen über die Deutsche Rentenversicherungen (DRV) erfolgen an 5 Tagen pro Woche und umfassen tägliche Behandlungszeiten von 4 bis 6 Stunden. Die Unterschiede in der Behandlungszeit ergeben sich aus der Indikation, der individuellen Belastbarkeit des Patienten und den Bestimmungen des jeweiligen Kostenträgers.

Kostenträger können die Rentenversicherung, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Beihilfe, aber auch Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen sein. Die Regio-RehaTagesklinik Freiburg GmbH verfügt über die Zulassung all dieser Kostenträger.